Dienstag, 23. Juni 2015
Abberufung - 2. Anlauf
Nach dem Herr Prof. Dr ... mir mitgeteilt hat das ich formell nur die Hilfskraft (unterschrieben im Auftrag) absetzten wollte, nun eine korregierte Version an diesen ;).
Ich habe ja Geduld, Recht muss Recht bleiben.



... bin da anderer Meinung - der SWR Datenschutz
Da ich ein wenig anderer Meinung bin habe ich natürlich dem Kollegen geantwortet.



Datenschutz - wer ist da eigentlich der Aufpasser
Da es immernoch geklärt ist wer die Aufsicht über den Datenschutz des Beitragsservice hält, fragen wir doch mal .....




... und noch ein Datenschützer (SWR) - doch Steuer ?
und nun meldet sich der Datenschützer des SWR, ich denke das ist dann derjenige der den vom Beitragsservice kontrollieren soll. Wie nicht anders zu erwarten ist dieser nicht meiner Meinung. Wie sollte es auch anderst sein.

Interesant ist das dieser folgendes schreibt: "Der Beitrag ist eine öffentliche rechtliche Abgabe (vergleichbar einer Steuer)"




Antwort des Landesdatenschutz NRW
Wie zu erwarten hat unser Landesdatenschutz von NRW auch hier keine Handhabe. Die einzige Kontrollinstanz ist der Datenschutzbeauftragte des SWR. Meiner Meinung nach fördert dies nicht unbedingt den Datenschutz. Den eine krähe hackt der anderen kein auge aus. Ich finde Datenschutz in einem Rechtsstaat sieht anderst aus.



Donnerstag, 11. Juni 2015
Antwort auf die Abberufungsanfrage
Am 08.06. habe ich per E-Mail das unten angehängte Schreiben erhalten. Dort wird darauf verwiesen das der Beitragsservice sich im Thema Datenschutz wohl selbst verwaltet.



Sämtliche Rundfunkanstalten haben außerdem einen eigenen internen Datenschutzbeauftragten, der die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt und die Kontrolle der Datenverarbeitung durch den Beitragsservice mit einschließt.
Damit ist doch kein Datenschutz mehr gegeben. Daher eine neue E-Mail Anfrage an die Kollegen des Bundesdatenschützer:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,

ich gehe davon aus das der interne Datenschutzbeauftragte um den es geht sich wohl kaum selbst abberufen wird. Daher benötige ich die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde bei dem der Beitragsservice auch Ihre Datenschutzbeauftragte beruft.

Wenn ich mit dem Anliegen an deren Datenschutzbeauftragten gehen würde, wäre das wie wenn ich Sie bitten würde Ihr Amt Niederzulegen. Ich hoffe Sie können mir helfen und mich unterstützen. Da ich mir nicht vorstellen kann das in einem Rechtsstaat Ein Beitragsservice den Datenschutz mit Füssen treten darf.

Mit freundlichen Grüßen

YYYYYYY

Nachtrag: Zwischenzeitlich habe ich auch mit der entsprechenden Person beim Bundesdatenschutz gesprochen und dieser erklärt das ich mit dieser Regelung das Bundesdatenaschutzgesetz als ausgehebelt sehe und es nicht mehr sicherzustellen ist das dieses auch befolgt wird. Mittlerweile versteht diese mein Problem und will sich noch mal schlau machen.

Fortsetzung folgt .....



Montag, 8. Juni 2015
Rundfunkgebühr - Bargeld Trick gegen BS Zahlung
Wiedereinmal bin ich über einen interesanten Artikel gestolpert. Diesmal sogar bei der BILD. Hier wird darauf eingegangen das der Beitragsservice keine Bargeldzahlungen annehmen will / kann.
Dies ist jedoch für öffentliche Stellen nicht rechtens.
Den Artikel als PDF gibt es hier: Artikel der Bildzeitung

Quelle: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/finanzstrategie-sparen/kippt-ein-bargeld-trick-die-rundfunkgebuehr-41253298.bild.html



Mittwoch, 3. Juni 2015
Wiederspruch gegen den Wiederspruch oder warum spielt der SWR mit
Nach dem wir nun etwas Zeit hatten habe ich den Wiederspruch gegen den Wiederspruch des SWR eingereicht.
Hier geht es vor allem darum, dass der Beschluss gegen den Beitragsservice ging. Da man davon ausgehen muss das der Beitragsservice eine eigenständig agierendes Unternehmen ist und nicht nur eine Abteilung des SWR stellt sich durchaus die Frage wieso diese den Wiederspruch einlegen.
Ich gehe davon aus das dies nicht rechtlich korrekt ist und daher ein Formfehler. Ebenso habe ich bisher vom SWR keine Rechnung erhalten und ich lehne es nach wie vor ab Rechnung von einer nicht rechtsfähigen Institution anzunehmen.
Ebenso fehlt mir die Legitimierung des Beitragsservice und der Beitrage da der Beitragsservice nunmal nicht rechtsfähig ist und ich keine Rechnung vom SWR erhalten habe.
Den Brief an das Gericht findet Ihr hier:



Dienstag, 19. Mai 2015
Und wieder ein Wiederspruch, diesmal der Festsetzungsbescheid Nr. 2
Da wir das ganze Thema schon mal hatten (mit meiner Frau) hier das entsprechend auf meinen Fall angepasste Schreiben. Ich gehe davon aus das diese sich nicht durch die Androhung eines Strafverfahren abschreckenlassen.
Ist halt wie wenn man einem Ochsen ins Horn petzt. Mal schauen, das Schreiben für Gericht haben wir ja auch schon ....
Ausserdem muss ich auch noch die anzeigen wegen dem Datenschutz machen.




Der Mahnbescheid
Nach dem meine Frau sich entschlossen hat mit den selben mitteln zu antworten, ist nun gestern der Mahnbescheid ans Gericht in Stuttgart rausgegangen.



Montag, 18. Mai 2015
Déjà-vu - Das hatten wir doch alles schon mal ...
Heute kam wieder Post von meine Freunden, meine guten Freunden. Wieder einmal, wie schon bei meiner Frau, versucht der Beitragsservice den Anschein zu erwecken das dieses Schreiben vom SWR kommt.
Dies wurde bereits im Bescheid vom VG Mannheim entsprechend abgewiesen. Also werde ich auch dieses Schreiben mit der entsprechenden Formulierung meiner Frau zurücksenden.
Zusätzlich werde ich dem Beitragsservice mitteilen das ich dieses Schreiben als Nötigung und Erpressung werte, da sich der Beitragsservice nicht die Gesetzliche Grundlage liefert auf der ich das Schutzrecht meiner Frau umgehen darf.
Daher ist dies ein Versuch unter Androhung von Represionen deren Willen gegen den von mir und meiner Frau durchzusetzten ohnen eine entsprechende Rechtliche Grundlage hierfür zu haben.




Freitag, 8. Mai 2015
Es wird billiger - der Beitragsservice senkt die Preise
Nachdem meine Frau und ich nun zeigleich unsere Rechnung für die selbe "eine Wohnung" erhalten und eine Gesamtschuld von ca. 900 Euro angehäuft haben, habe ich das folgende Bild auf dem Briefkopf endeckt.


ES wird billiger! Also mal nachgelesen : Information zur Beitragssenkung
wir sparen nun 48 Cent, da wir doppelt veranlagt sind sogar fast ein Euro !



erste Runde Mahnbescheid
Da sich bis heute der Beitragsservice nicht geäussert hat bzw. die Summe überwiesen wurde wird heute der Mahnbescheid verschickt ;).




Antrag auf Abberufung
Nachdem ich nun mit diversen Leuten telefoniert habe. Ist nun gestern das Schreiben an die Aufsichtsbehörde raus. Dies Umfasst neben einem zweiseitigen Anschreiben auch die relevanten Schreiben aus der Vergangenheit.

Ich habe diese hier noch mal zusammengefasst:




Dienstag, 5. Mai 2015
Kontakt mit dem Landendatenschutz
Nach einem Telefonat mit dem LDI hat sich herraussgestellt das ich tatsächlich bei diesen Richtig bin. Nach kurzer Klärung der Sachlage habe ich erfahren das ich diesen ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen kann das diese dann prüfen.

Dies werde ich wohl am Wochende verfassen und hier bereitstellen.



Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
Da auch der Datenschutzbeauftragte vom Beitragsservice sich, wieder erwarten, an Regeln halten muss habe ich mich hierzu mal schlau gemacht.

Der Relevante Part ist BDSG §4 Beauftragter für Datenschutz

Abs 2. bestimmt welche Vorraussetzungen der Beauftragte erbringen muss. dort steht:

(2) Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.
Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden; die Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis, insbesondere dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, unterliegen. Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bestellen.

Da ich den Datenschutzbeauftragten mehrfach auf die illegale Verwendung meiner Daten hingewiesen habe und dieser trotz mehrmaliger Aufforderung die Daten umgehend zu löschen dies ignoriert / verweigert stelle ich hier die Notwendige Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit in Frage. Sollte sich dies bewahrheiten ist die Berufung zum Datenschutzbeauftragen nicht zulässig und dieser müsste abberufen werden.

Zuständig hierfür wären laut Abs 3.:

... Die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz kann in entsprechender Anwendung von § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bei nicht-öffentlichen Stellen auch auf Verlangen der Aufsichtsbehörde, widerrufen werden. ...

Da der Beitragsservice in Köln sitzt, ist für diesen Fall der Zuständige Landesdatenschutzbeauftragter zuständig.

URL: https://www.ldi.nrw.de/

Postanschrift:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Bitte bei E-Mails beachten das hier unter Umständen Daten dritter unverschlüsselt übertragen werden. Es macht Sinn Mails entsprechend zu verschlüsseln, die entsprechenden PGP Keys sind auf der Kontakt Seite des LDI NRW unter Kontakte zu finden.



Nächste Schritte
Nach meinem letzten Fax habe ich nun Antwort des Beitragsservice erhalten. Lustigerweise nimmt hier keiner Stellung auf die Androhung der Strafanzeige und den Versuch der Abberufung des Datenschutzbeauftragten.




Mittwoch, 29. April 2015
Warten auf den Bundesgerichtshof
Wie nicht anderst zu erwarten wurde gegen den Beschluss der VG Mannheim, diesmal vom SWR!, wiederspruch eingelegt. Da diese zu dem Thema an mehren Fronten anscheiend schon Baustellen haben ist dort schon ein entsprechenden Verfahren anhängig.

Hier finde ich es interesant das dieser nun vom SWR kommt, aber der Beschluss gegen den Beitragsservice lief. Daher stellt sich für mich hier die Frage ob dies zulässig ist.




Montag, 27. April 2015
Ich will meinen Datenschutz - Abberufung des Datenschutzbeauftragten.
Da am Wochende die Frist für den Beitragsservice abläuft meine Daten zu löschen und mich darüber zu Informieren habe ich angefangen mich mit dem Thema Abberufung des Datenschutzbeauftragten zu Beschäftigen.

Für alle die im selben Feld unterwegs sind hier ein warscheinlich guter Einstieg:
Wann kann die Aufsichtsbehörde die Abberufung des Datenschutzbeauftragten verlangen?



Gutachten Rundfunkgebühren - Gebühren, Beitrage oder Steuer,
Das Gutachten setzt sehr aussgiebig mit der Frage aus welche Art von Einnahmen sind die GEZ / BS / ÖR Gebühren eingentlich und was hat dies für Auswirkungen.

Sehr lesenswert.


Edit: Dies ist nicht zwingend ein Lichtblick, da die Gerichte dies in der Regel anderst sehen. Siehe diese Seite



Endlich auf Stand
So .... es ist geschaft alle Schreiben sind hier veröffentlich. Nartürlich werden aktuelle Schreiben entsprechend Zeitnah eingepflegt. Ebenso alles was ich für wichtig oder lesenswert zum Thema Beitragsservice finde.



Ich will meinen Datenschutz - Androhung Strafanzeige
Da wir nun mit den Themen meiner Frau (aktuelle Gebühren) auf den laufenden sind, kann ich mich nun um meinen Datenschutz kümmern. Trotz mehrfacher Aufforderung meine Daten zu löschen, da diese nach RBStV §9 in dieser Form nicht verarbeitet werden dürfen, habe ich keinen Vollzug dessen gemeldet bekommen.

Daher die Androhung einer Anzeige bei zuständigen Staatsanwaltschaft weger Verstoß gegen eben jenen Paragraphen. Ebenso werde ich nach §4g, §4f eine Beschwerde gegen die Berufung des Datenschutzbeauftragten einreichen. Hier muss ich noch prüfen wie dies geht. Hintergrund hierbei ist das dieser trotz mehrfacher Auforderung zur Löschung mit Vorsatz gegen den Datenschutz verstösst in dem er diese nicht verfolgt. Daher ist er nicht, wie gefordert, entsprechend Qalifiziert und / oder neutral.




Nachtrag: Beschluss VG Mannheim / Festsetzungsbescheid
Hier noch ein Nachtrag der uns die Tage erreicht hat. Dieser ist als direkte Antwort auf den Wiederspruch des Festsetzungsbescheid zu sehen. Ebenso steht dieser im Kontext des Vollstreckungsverfahren. Hat keinen Sittlichen Nährwert, da der Beschluss des Vollstreckungsgericht Mannheim steht.

Hier kann aber die Argumentation des Beitragsservice nachgelesen werden der gegenüber dem Gericht eingericht wurde.




Ich will meine Beiträge! (Androhung Mahnbescheid)
Nachdem wir nun mit amtlichen Beschluss festgestellt haben das der Beitragservice NICHT, in der form wie er es tut, Gebühren einzuziehen oder Vollstreckungsmassnahmen einzusetzten kommt nun zwangsläufig die Rückforderung.



Anmerkung: Bis Heute gab es keine Rückmeldung, daher werde ich die Tage den Mahnbescheid erstellen und abschicken.



Und wieder ein Wiederspruch, diesmal der Festsetzungsbescheid
Damit es uns nicht langweilig wird, erneut ein Wiederspruch gegen den Bescheid. Die Richtung des Schreiben ist analog zum Vollstreckungsgericht. Der Beitragsservice hat keine Ansprüche gegen uns, dies ist dem SWR vorbehalten. Das Schreiben lässt jedoch nur den Schluss zu das hier der Beitragsservice derjenige ist der Fordert und nicht als Inkassounternehmen auftritt.

Daher wieder ein Formfehler und keine Rechte ;).




Donnerstag, 23. April 2015
Mein erster Festsetzungsbescheid
Nun haben wir unser ersten Festzungsbescheid bekommen, diesem werden wir entsprechend wiedersprechen.




Meine Worte: Die Beitragspflicht ensteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung.
Mein Worte, nur verstehen tut es keiner. Im Grunde folgt damit der Beitragsservice meiner Argumentation. Schön wäre es nun wenn diese auch nach dem leitspruch Arbeiten würde.

Der Beitragsservice lebt aber eher nach dem Leitsatz: Auskunftpflichtig ist, wer eine Meldeadresse hat, .....

Fazit: Nichts neues, immer noch die alte leier.




natürlich .... alles gut ...
... und wieder ist wochenende, also schnappe ich mir mein Stein und rolle diesen wie Sisyphos wieder den Berg hoch und hoffe das er diesmal oben liegen bleibt.




immer noch alles gut ....
Dieses Schreiben kam erst zwischen unserem Einspruch auf die Vollstreckung und dem Beschluss des VG Mannheim. Tenor nartürlich wie immer ..... alles gut .... alles rechtens ..... mach dir keine Sorgen ..... ich weiss was ich tue *g*



Montag, 20. April 2015
Teilerfolgt - Wiederspruch erfolgreich
Wie erhofft war der Wiederspruch erfolgreich. Aufgrund von formellen Fehler wurde der Erinnerung statt gegeben.
Warten wir auf die nächste Runde ....



Der Beitragsservice hat immer recht, oder ...
Nach dem nun der Vorgang beim Vollstreckunggericht liegt, hat die Gegenseite (Beitragsservice) nun die Möglichkeit Stellung zu nehmen was sie auch getan haben.

Ein Lichtblick ist der Verweis auf einen Beschluss von 2014 in dem wie bei uns entsprechend die Angaben als nicht ausreichend bewertet wurden.
Dies gibt Anlass für die Hoffnung eines Teilsieges.



Sonntag, 19. April 2015
Dagegen!
Wie bereits schon erwähnt nun der Widerspruch, erst ein Fax an den Beitragsservice dann an das Vollstreckungsgericht und die Gerichtsvollzieherin.

Und natürlich auch via Einschreiben ans Gericht.



Hurra - mein neuer Drucker ist da
Endlich ist der neue Laser Drucker da ......
endlich Laser, Duplex usw....
Nun geht alles viel schneller, und Faxen geht auch .....

Werde zukünftig nur noch an den BS Faxen *g*



Wenn die Gerichtsvollzieherin klingelt ....
Ganz so schlimm war es nun auch nicht, jedoch hat das verweigern der Zwangsabgabe nun dazu geführt das der GV beauftragt wurde das Geld beizutreiben :).

Also Telefon in die Hand nehmen und mit der Gerichtsvollzieherin reden. Hierbei kam heraus das sie da gar nichts machen kann, da sie nur vollstreckt. Jedoch verwies Sie uns an das Vollstreckungsgericht.
Dort könnten wir Wiederspruch gegen die Vollstreckung einlegen. Im Amtsdeutsch heißt dies "Erinnerung nach §766 ZPO" und gibt dem der vollstreckt werden soll die Möglichkeit zu erklären warum die Vollstreckung nicht richtig ist.
Dies wird dann vom Vollstreckungsgericht geprüft und ein entsprechender Beschluss erlassen.



Samstag, 18. April 2015
Antrag auf Sperrvermerk (Übermittlungssperren)
Nach den diversen Gesprächen im Rahmen des Datenschutz feststellen musste das der Datenschutz nicht wirklich gegeben ist erinnerte ich mich auch daran das es vor kurzem ein Gesetz gegeben hat die den Datenverkauf durch die EMA (Einwohner Meldeämter) erleichtert.
Wenn man diesem nicht aktiv widerspricht gilt das als stillschweigenden Zustimmung !

DAS GEHT AUCH NUR BEIM STAAT.

Die gute Nachricht, der Wiederspruch ist kostenlos (bin ich gar nicht gewöhnt) und ist auch in ca. 10 Minuten erledigt.
Die schlechte Nachricht, der Beitragsservice bekommt die Daten trotzdem.

Einen Beispiel des auszufüllenden Formular (welches auf den Einwohner Meldeämter / Bürgerdiensten ausgefüllt wird) ist im Link hinterlegt.
Zu den Einwohnerbücher und ähnliche Nachschlagewerke zählt übrigens auch Online Auskünfte der Meldeämter. Dort kann man Adressabfragen für kleines Geld erhalten.
wie zum Beispiel das Meldeportal des Saarlandes

Eine vollständige Unterbindung ist nur möglich wenn der Betreffende der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 34 MG NW).



Prüfungs- oder Beurteilung der Daten nicht nötig ....
Aufgrund meiner Kontakte zum Datenschutz der Stadt Mannheim stellt sich heraus das diese ihre Hände in Unschuld waschen "dürfen" und müssen.
Aus­füh­rung: weiße Ta­fel­seife (170 g) in schwar­zer Dose – De­sign: Ott­mar Hörl, 1997 // Foto: Rai­ner Schmidt
Ausführung: weiße Tafelseife (170 g) in schwarzer Dose
Design: Ottmar Hörl, 1997
Foto: Rainer Schmidt
zu Beziehen: hier.


Hier ist zu entnehmen: "Eine Prüfung- oder Beurteilungsbefugnis hinsichtlich der Frage, ob die zu übermittelnden Daten für den Zweck der Beitragsverwaltung erforderlich sind, kommt der Stadt Mannheim nicht zu."
Fazit: Der Beitragsservice darf Daten abfragen und sind nur sich selbst Rechenschaft schuldig.



Kontakt zum Datenschutz der Stadt
Nachdem ich festgestellt habe das der Versuch dies mit dem Datenschutz des Beitragsservice zu klären mehr als aussichtslos ist hier der Versuch dies mit dem Städtischen zu Regeln.



Beschweren - Sinnlos
Nach dem vielen unglücklichen versuchen die Sachlage mit dem Datenschutzbeauftragten stand es nun an das Thema mit dessem Vorgesetzten zu erörtern.
Als Laie dache ich, das wäre dann wohl der der Bundes Datenschutz Beauftragte.
Nach diversen Telefonaten mit dem Landes- sowie dem Datenschutzbeauftragten hat sich herausgestellt das der Datenschutzbeauftragte des ÖR und des BS
der Intendant des Öffentlich Rechtlichen ist ......

Dies heißt wohl faktisch .... Beschweren Sinnlos .... soweit zum Rechtsstaat ...
Aber wir sind noch nicht fertig! Die Daten wurden ja auch irgendwo abgeholt, in diesem Fall aus Mannheim.
Nun mal mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Mannheim reden.

Hier stellt sich die Frage ob die Stadt die Daten hätten nicht blocken müssen wenn diese nicht die Beitragspflicht nachweisen kann.
Der Gedanke hierzu ist das man vor der Übermittlung hätte aufgrund der fehlenden Wohnungsinformation das diese nicht dem RBStV entspricht und daher nicht verarbeitet werden dürfen.

Wir arbeiten dran .....