Dienstag, 23. Juni 2015
Abberufung - 2. Anlauf
Nach dem Herr Prof. Dr ... mir mitgeteilt hat das ich formell nur die Hilfskraft (unterschrieben im Auftrag) absetzten wollte, nun eine korregierte Version an diesen ;).
Ich habe ja Geduld, Recht muss Recht bleiben.



... bin da anderer Meinung - der SWR Datenschutz
Da ich ein wenig anderer Meinung bin habe ich natürlich dem Kollegen geantwortet.



Datenschutz - wer ist da eigentlich der Aufpasser
Da es immernoch geklärt ist wer die Aufsicht über den Datenschutz des Beitragsservice hält, fragen wir doch mal .....




Antwort des Landesdatenschutz NRW
Wie zu erwarten hat unser Landesdatenschutz von NRW auch hier keine Handhabe. Die einzige Kontrollinstanz ist der Datenschutzbeauftragte des SWR. Meiner Meinung nach fördert dies nicht unbedingt den Datenschutz. Den eine krähe hackt der anderen kein auge aus. Ich finde Datenschutz in einem Rechtsstaat sieht anderst aus.



Montag, 18. Mai 2015
Déjà-vu - Das hatten wir doch alles schon mal ...
Heute kam wieder Post von meine Freunden, meine guten Freunden. Wieder einmal, wie schon bei meiner Frau, versucht der Beitragsservice den Anschein zu erwecken das dieses Schreiben vom SWR kommt.
Dies wurde bereits im Bescheid vom VG Mannheim entsprechend abgewiesen. Also werde ich auch dieses Schreiben mit der entsprechenden Formulierung meiner Frau zurücksenden.
Zusätzlich werde ich dem Beitragsservice mitteilen das ich dieses Schreiben als Nötigung und Erpressung werte, da sich der Beitragsservice nicht die Gesetzliche Grundlage liefert auf der ich das Schutzrecht meiner Frau umgehen darf.
Daher ist dies ein Versuch unter Androhung von Represionen deren Willen gegen den von mir und meiner Frau durchzusetzten ohnen eine entsprechende Rechtliche Grundlage hierfür zu haben.




Dienstag, 5. Mai 2015
Nächste Schritte
Nach meinem letzten Fax habe ich nun Antwort des Beitragsservice erhalten. Lustigerweise nimmt hier keiner Stellung auf die Androhung der Strafanzeige und den Versuch der Abberufung des Datenschutzbeauftragten.




Montag, 27. April 2015
Nachtrag: Beschluss VG Mannheim / Festsetzungsbescheid
Hier noch ein Nachtrag der uns die Tage erreicht hat. Dieser ist als direkte Antwort auf den Wiederspruch des Festsetzungsbescheid zu sehen. Ebenso steht dieser im Kontext des Vollstreckungsverfahren. Hat keinen Sittlichen Nährwert, da der Beschluss des Vollstreckungsgericht Mannheim steht.

Hier kann aber die Argumentation des Beitragsservice nachgelesen werden der gegenüber dem Gericht eingericht wurde.




Donnerstag, 23. April 2015
Mein erster Festsetzungsbescheid
Nun haben wir unser ersten Festzungsbescheid bekommen, diesem werden wir entsprechend wiedersprechen.




Meine Worte: Die Beitragspflicht ensteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung.
Mein Worte, nur verstehen tut es keiner. Im Grunde folgt damit der Beitragsservice meiner Argumentation. Schön wäre es nun wenn diese auch nach dem leitspruch Arbeiten würde.

Der Beitragsservice lebt aber eher nach dem Leitsatz: Auskunftpflichtig ist, wer eine Meldeadresse hat, .....

Fazit: Nichts neues, immer noch die alte leier.




immer noch alles gut ....
Dieses Schreiben kam erst zwischen unserem Einspruch auf die Vollstreckung und dem Beschluss des VG Mannheim. Tenor nartürlich wie immer ..... alles gut .... alles rechtens ..... mach dir keine Sorgen ..... ich weiss was ich tue *g*