Samstag, 18. April 2015
Prüfungs- oder Beurteilung der Daten nicht nötig ....
Aufgrund meiner Kontakte zum Datenschutz der Stadt Mannheim stellt sich heraus das diese ihre Hände in Unschuld waschen "dürfen" und müssen.
Aus­füh­rung: weiße Ta­fel­seife (170 g) in schwar­zer Dose – De­sign: Ott­mar Hörl, 1997 // Foto: Rai­ner Schmidt
Ausführung: weiße Tafelseife (170 g) in schwarzer Dose
Design: Ottmar Hörl, 1997
Foto: Rainer Schmidt
zu Beziehen: hier.


Hier ist zu entnehmen: "Eine Prüfung- oder Beurteilungsbefugnis hinsichtlich der Frage, ob die zu übermittelnden Daten für den Zweck der Beitragsverwaltung erforderlich sind, kommt der Stadt Mannheim nicht zu."
Fazit: Der Beitragsservice darf Daten abfragen und sind nur sich selbst Rechenschaft schuldig.



Kontakt zum Datenschutz der Stadt
Nachdem ich festgestellt habe das der Versuch dies mit dem Datenschutz des Beitragsservice zu klären mehr als aussichtslos ist hier der Versuch dies mit dem Städtischen zu Regeln.