Antwort auf die Abberufungsanfrage
Am 08.06. habe ich per E-Mail das unten angehängte Schreiben erhalten. Dort wird darauf verwiesen das der Beitragsservice sich im Thema Datenschutz wohl selbst verwaltet.



Sämtliche Rundfunkanstalten haben außerdem einen eigenen internen Datenschutzbeauftragten, der die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt und die Kontrolle der Datenverarbeitung durch den Beitragsservice mit einschließt.
Damit ist doch kein Datenschutz mehr gegeben. Daher eine neue E-Mail Anfrage an die Kollegen des Bundesdatenschützer:

Sehr geehrte Frau XXXXXXXX,

ich gehe davon aus das der interne Datenschutzbeauftragte um den es geht sich wohl kaum selbst abberufen wird. Daher benötige ich die Adresse der zuständigen Aufsichtsbehörde bei dem der Beitragsservice auch Ihre Datenschutzbeauftragte beruft.

Wenn ich mit dem Anliegen an deren Datenschutzbeauftragten gehen würde, wäre das wie wenn ich Sie bitten würde Ihr Amt Niederzulegen. Ich hoffe Sie können mir helfen und mich unterstützen. Da ich mir nicht vorstellen kann das in einem Rechtsstaat Ein Beitragsservice den Datenschutz mit Füssen treten darf.

Mit freundlichen Grüßen

YYYYYYY

Nachtrag: Zwischenzeitlich habe ich auch mit der entsprechenden Person beim Bundesdatenschutz gesprochen und dieser erklärt das ich mit dieser Regelung das Bundesdatenaschutzgesetz als ausgehebelt sehe und es nicht mehr sicherzustellen ist das dieses auch befolgt wird. Mittlerweile versteht diese mein Problem und will sich noch mal schlau machen.

Fortsetzung folgt .....