Montag, 8. Juni 2015
Rundfunkgebühr - Bargeld Trick gegen BS Zahlung
Wiedereinmal bin ich über einen interesanten Artikel gestolpert. Diesmal sogar bei der BILD. Hier wird darauf eingegangen das der Beitragsservice keine Bargeldzahlungen annehmen will / kann.
Dies ist jedoch für öffentliche Stellen nicht rechtens.
Den Artikel als PDF gibt es hier: Artikel der Bildzeitung

Quelle: http://www.bild.de/geld/wirtschaft/finanzstrategie-sparen/kippt-ein-bargeld-trick-die-rundfunkgebuehr-41253298.bild.html



Freitag, 8. Mai 2015
Es wird billiger - der Beitragsservice senkt die Preise
Nachdem meine Frau und ich nun zeigleich unsere Rechnung für die selbe "eine Wohnung" erhalten und eine Gesamtschuld von ca. 900 Euro angehäuft haben, habe ich das folgende Bild auf dem Briefkopf endeckt.


ES wird billiger! Also mal nachgelesen : Information zur Beitragssenkung
wir sparen nun 48 Cent, da wir doppelt veranlagt sind sogar fast ein Euro !



Antrag auf Abberufung
Nachdem ich nun mit diversen Leuten telefoniert habe. Ist nun gestern das Schreiben an die Aufsichtsbehörde raus. Dies Umfasst neben einem zweiseitigen Anschreiben auch die relevanten Schreiben aus der Vergangenheit.

Ich habe diese hier noch mal zusammengefasst:




Dienstag, 5. Mai 2015
Kontakt mit dem Landendatenschutz
Nach einem Telefonat mit dem LDI hat sich herraussgestellt das ich tatsächlich bei diesen Richtig bin. Nach kurzer Klärung der Sachlage habe ich erfahren das ich diesen ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen kann das diese dann prüfen.

Dies werde ich wohl am Wochende verfassen und hier bereitstellen.



Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
Da auch der Datenschutzbeauftragte vom Beitragsservice sich, wieder erwarten, an Regeln halten muss habe ich mich hierzu mal schlau gemacht.

Der Relevante Part ist BDSG §4 Beauftragter für Datenschutz

Abs 2. bestimmt welche Vorraussetzungen der Beauftragte erbringen muss. dort steht:

(2) Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet.
Zum Beauftragten für den Datenschutz kann auch eine Person außerhalb der verantwortlichen Stelle bestellt werden; die Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis, insbesondere dem Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung, unterliegen. Öffentliche Stellen können mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde einen Bediensteten aus einer anderen öffentlichen Stelle zum Beauftragten für den Datenschutz bestellen.

Da ich den Datenschutzbeauftragten mehrfach auf die illegale Verwendung meiner Daten hingewiesen habe und dieser trotz mehrmaliger Aufforderung die Daten umgehend zu löschen dies ignoriert / verweigert stelle ich hier die Notwendige Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit in Frage. Sollte sich dies bewahrheiten ist die Berufung zum Datenschutzbeauftragen nicht zulässig und dieser müsste abberufen werden.

Zuständig hierfür wären laut Abs 3.:

... Die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz kann in entsprechender Anwendung von § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bei nicht-öffentlichen Stellen auch auf Verlangen der Aufsichtsbehörde, widerrufen werden. ...

Da der Beitragsservice in Köln sitzt, ist für diesen Fall der Zuständige Landesdatenschutzbeauftragter zuständig.

URL: https://www.ldi.nrw.de/

Postanschrift:
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Bitte bei E-Mails beachten das hier unter Umständen Daten dritter unverschlüsselt übertragen werden. Es macht Sinn Mails entsprechend zu verschlüsseln, die entsprechenden PGP Keys sind auf der Kontakt Seite des LDI NRW unter Kontakte zu finden.



Montag, 27. April 2015
Gutachten Rundfunkgebühren - Gebühren, Beitrage oder Steuer,
Das Gutachten setzt sehr aussgiebig mit der Frage aus welche Art von Einnahmen sind die GEZ / BS / ÖR Gebühren eingentlich und was hat dies für Auswirkungen.

Sehr lesenswert.


Edit: Dies ist nicht zwingend ein Lichtblick, da die Gerichte dies in der Regel anderst sehen. Siehe diese Seite



Endlich auf Stand
So .... es ist geschaft alle Schreiben sind hier veröffentlich. Nartürlich werden aktuelle Schreiben entsprechend Zeitnah eingepflegt. Ebenso alles was ich für wichtig oder lesenswert zum Thema Beitragsservice finde.



Sonntag, 19. April 2015
Hurra - mein neuer Drucker ist da
Endlich ist der neue Laser Drucker da ......
endlich Laser, Duplex usw....
Nun geht alles viel schneller, und Faxen geht auch .....

Werde zukünftig nur noch an den BS Faxen *g*



Samstag, 18. April 2015
Beschweren - Sinnlos
Nach dem vielen unglücklichen versuchen die Sachlage mit dem Datenschutzbeauftragten stand es nun an das Thema mit dessem Vorgesetzten zu erörtern.
Als Laie dache ich, das wäre dann wohl der der Bundes Datenschutz Beauftragte.
Nach diversen Telefonaten mit dem Landes- sowie dem Datenschutzbeauftragten hat sich herausgestellt das der Datenschutzbeauftragte des ÖR und des BS
der Intendant des Öffentlich Rechtlichen ist ......

Dies heißt wohl faktisch .... Beschweren Sinnlos .... soweit zum Rechtsstaat ...
Aber wir sind noch nicht fertig! Die Daten wurden ja auch irgendwo abgeholt, in diesem Fall aus Mannheim.
Nun mal mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Mannheim reden.

Hier stellt sich die Frage ob die Stadt die Daten hätten nicht blocken müssen wenn diese nicht die Beitragspflicht nachweisen kann.
Der Gedanke hierzu ist das man vor der Übermittlung hätte aufgrund der fehlenden Wohnungsinformation das diese nicht dem RBStV entspricht und daher nicht verarbeitet werden dürfen.

Wir arbeiten dran .....



Freitag, 17. April 2015
Gedanken zur Rechnung
Was ich mich schon immer Frage, ist die Bezeichnung "Rundfunkbeitrag für 1 Wohnung" nicht deutlich zu schwammig ?
Eine Wohnung in dem Haus, der Stadt, dem Bundesland, .....
Meiner Meinung nach muss das Objekt für das ich Gebühren zahlen soll eindeutig beschrieben sein. Ansonsten könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, das die Gebühren für eine Wohnung bereits bezahlt sind, da auch die Gebühren für die Wohnung meines Nachbarn nicht definiert ist und ich dann davon ausgehe das dieser für meine zahlt .... *g* oder so ....