Beschweren - Sinnlos
Nach dem vielen unglücklichen versuchen die Sachlage mit dem Datenschutzbeauftragten stand es nun an das Thema mit dessem Vorgesetzten zu erörtern.
Als Laie dache ich, das wäre dann wohl der der Bundes Datenschutz Beauftragte.
Nach diversen Telefonaten mit dem Landes- sowie dem Datenschutzbeauftragten hat sich herausgestellt das der Datenschutzbeauftragte des ÖR und des BS
der Intendant des Öffentlich Rechtlichen ist ......

Dies heißt wohl faktisch .... Beschweren Sinnlos .... soweit zum Rechtsstaat ...
Aber wir sind noch nicht fertig! Die Daten wurden ja auch irgendwo abgeholt, in diesem Fall aus Mannheim.
Nun mal mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Mannheim reden.

Hier stellt sich die Frage ob die Stadt die Daten hätten nicht blocken müssen wenn diese nicht die Beitragspflicht nachweisen kann.
Der Gedanke hierzu ist das man vor der Übermittlung hätte aufgrund der fehlenden Wohnungsinformation das diese nicht dem RBStV entspricht und daher nicht verarbeitet werden dürfen.

Wir arbeiten dran .....