Donnerstag, 23. April 2015
Mein erster Festsetzungsbescheid
Nun haben wir unser ersten Festzungsbescheid bekommen, diesem werden wir entsprechend wiedersprechen.




Meine Worte: Die Beitragspflicht ensteht kraft Gesetzes mit dem Innehaben einer Wohnung.
Mein Worte, nur verstehen tut es keiner. Im Grunde folgt damit der Beitragsservice meiner Argumentation. Schön wäre es nun wenn diese auch nach dem leitspruch Arbeiten würde.

Der Beitragsservice lebt aber eher nach dem Leitsatz: Auskunftpflichtig ist, wer eine Meldeadresse hat, .....

Fazit: Nichts neues, immer noch die alte leier.




natürlich .... alles gut ...
... und wieder ist wochenende, also schnappe ich mir mein Stein und rolle diesen wie Sisyphos wieder den Berg hoch und hoffe das er diesmal oben liegen bleibt.




immer noch alles gut ....
Dieses Schreiben kam erst zwischen unserem Einspruch auf die Vollstreckung und dem Beschluss des VG Mannheim. Tenor nartürlich wie immer ..... alles gut .... alles rechtens ..... mach dir keine Sorgen ..... ich weiss was ich tue *g*