Sonntag, 19. April 2015
Dagegen!
Wie bereits schon erwähnt nun der Widerspruch, erst ein Fax an den Beitragsservice dann an das Vollstreckungsgericht und die Gerichtsvollzieherin.

Und natürlich auch via Einschreiben ans Gericht.



Hurra - mein neuer Drucker ist da
Endlich ist der neue Laser Drucker da ......
endlich Laser, Duplex usw....
Nun geht alles viel schneller, und Faxen geht auch .....

Werde zukünftig nur noch an den BS Faxen *g*



Wenn die Gerichtsvollzieherin klingelt ....
Ganz so schlimm war es nun auch nicht, jedoch hat das verweigern der Zwangsabgabe nun dazu geführt das der GV beauftragt wurde das Geld beizutreiben :).

Also Telefon in die Hand nehmen und mit der Gerichtsvollzieherin reden. Hierbei kam heraus das sie da gar nichts machen kann, da sie nur vollstreckt. Jedoch verwies Sie uns an das Vollstreckungsgericht.
Dort könnten wir Wiederspruch gegen die Vollstreckung einlegen. Im Amtsdeutsch heißt dies "Erinnerung nach §766 ZPO" und gibt dem der vollstreckt werden soll die Möglichkeit zu erklären warum die Vollstreckung nicht richtig ist.
Dies wird dann vom Vollstreckungsgericht geprüft und ein entsprechender Beschluss erlassen.