Freitag, 17. April 2015
Ihhhgnoranz !
Wie immer werde ich mit meinen Einwänden ignoriert, wie sollte es auch anderest sein. Immerhin habe ich nun endlich meinen originalen Auszug um zu sehen was die Jungs so ziehen.



Hier hat sich nun endgültig bestätigt das keine Zuordnung meines Datensatz zur Wohneeinheit / Haushalt erfolgt.
Jedoch wirft dies weitere Fragen auf .... Wozu zum Henker benötigt der Beitragsservice folgende Daten:
  • Rufname
  • Familienstand
  • Frühere Wohnungen



Gedanken zur Rechnung
Was ich mich schon immer Frage, ist die Bezeichnung "Rundfunkbeitrag für 1 Wohnung" nicht deutlich zu schwammig ?
Eine Wohnung in dem Haus, der Stadt, dem Bundesland, .....
Meiner Meinung nach muss das Objekt für das ich Gebühren zahlen soll eindeutig beschrieben sein. Ansonsten könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, das die Gebühren für eine Wohnung bereits bezahlt sind, da auch die Gebühren für die Wohnung meines Nachbarn nicht definiert ist und ich dann davon ausgehe das dieser für meine zahlt .... *g* oder so ....



Nicht aufgeben - Datenschützer sind auch Menschen
Nun ja, auch Datenschutzbeauftragte können einen falsch verstehen. Also noch ein Schreiben in der Hoffnung das er nun versteht was ich ihm zu sagen habe.

Der Scan aus der Zitierten Seite der Broschüre "Der Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürgern" findet sich hier.



Dogma - Das Schreiben des Datenschutzbeauftragten
17.10.2014 - Die Antwort ist da.


Wiedereinmal habe ich ein Wutanfall, Gesetzt werden gebeugt und falsch interpretiert. Dabei dachte ich immer Datenschützer müssen neutral sein und dem Datenschutz verpflichtet. Also ..... neues Schreiben ....

Info: EMA - Einwohner Melde Amt