Was ich mich schon immer Frage, ist die Bezeichnung
"Rundfunkbeitrag für 1 Wohnung" nicht deutlich zu schwammig ?
Eine Wohnung in dem Haus, der Stadt, dem Bundesland, .....
Meiner Meinung nach muss das Objekt für das ich Gebühren zahlen soll eindeutig beschrieben sein. Ansonsten könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, das die Gebühren für eine Wohnung bereits bezahlt sind, da auch die Gebühren für die Wohnung meines Nachbarn nicht definiert ist und ich dann davon ausgehe das dieser für meine zahlt .... *g* oder so ....