Prüfungs- oder Beurteilung der Daten nicht nötig ....
Aufgrund meiner Kontakte zum Datenschutz der Stadt Mannheim stellt sich heraus das diese ihre Hände in Unschuld waschen "dürfen" und müssen.
Ausführung: weiße Tafelseife (170 g) in schwarzer Dose
Design: Ottmar Hörl, 1997
Foto: Rainer Schmidt
zu Beziehen: hier.
Hier ist zu entnehmen: "
Eine Prüfung- oder Beurteilungsbefugnis hinsichtlich der Frage, ob die zu übermittelnden Daten für den Zweck der Beitragsverwaltung erforderlich sind, kommt der Stadt Mannheim nicht zu."
Fazit: Der Beitragsservice darf Daten abfragen und sind nur sich selbst Rechenschaft schuldig.