Wenn die Gerichtsvollzieherin klingelt ....
Ganz so schlimm war es nun auch nicht, jedoch hat das verweigern der Zwangsabgabe nun dazu geführt das der GV beauftragt wurde das Geld beizutreiben :).
Also Telefon in die Hand nehmen und mit der Gerichtsvollzieherin reden. Hierbei kam heraus das sie da gar nichts machen kann, da sie nur vollstreckt. Jedoch verwies Sie uns an das Vollstreckungsgericht.
Dort könnten wir Wiederspruch gegen die Vollstreckung einlegen. Im Amtsdeutsch heißt dies "
Erinnerung nach §766 ZPO" und gibt dem der vollstreckt werden soll die Möglichkeit zu erklären warum die Vollstreckung nicht richtig ist.
Dies wird dann vom Vollstreckungsgericht geprüft und ein entsprechender Beschluss erlassen.