Der Beitragsservice hat immer recht, oder ...
Nach dem nun der Vorgang beim Vollstreckunggericht liegt, hat die Gegenseite (Beitragsservice) nun die Möglichkeit Stellung zu nehmen was sie auch getan haben.

Ein Lichtblick ist der Verweis auf einen Beschluss von 2014 in dem wie bei uns entsprechend die Angaben als nicht ausreichend bewertet wurden.
Dies gibt Anlass für die Hoffnung eines Teilsieges.