Und wieder ein Wiederspruch, diesmal der Festsetzungsbescheid
Damit es uns nicht langweilig wird, erneut ein Wiederspruch gegen den Bescheid. Die Richtung des Schreiben ist analog zum Vollstreckungsgericht. Der Beitragsservice hat keine Ansprüche gegen uns, dies ist dem SWR vorbehalten. Das Schreiben lässt jedoch nur den Schluss zu das hier der Beitragsservice derjenige ist der Fordert und nicht als Inkassounternehmen auftritt.

Daher wieder ein Formfehler und keine Rechte ;).