Nach den diversen Gesprächen im Rahmen des Datenschutz feststellen musste das der Datenschutz nicht wirklich gegeben ist erinnerte ich mich auch daran das es vor kurzem ein Gesetz gegeben hat die den Datenverkauf durch die EMA (Einwohner Meldeämter) erleichtert.
Wenn man diesem nicht aktiv widerspricht gilt das als stillschweigenden Zustimmung !
DAS GEHT AUCH NUR BEIM STAAT.
Die gute Nachricht, der Wiederspruch ist kostenlos (bin ich gar nicht gewöhnt) und ist auch in ca. 10 Minuten erledigt.
Die schlechte Nachricht, der Beitragsservice bekommt die Daten trotzdem.
Einen Beispiel des auszufüllenden
Formular (welches auf den Einwohner Meldeämter / Bürgerdiensten ausgefüllt wird) ist im Link hinterlegt.
Zu den Einwohnerbücher und ähnliche Nachschlagewerke zählt übrigens auch Online Auskünfte der Meldeämter. Dort kann man Adressabfragen für kleines Geld erhalten.
wie zum Beispiel das
Meldeportal des Saarlandes
Eine vollständige Unterbindung ist nur möglich wenn der Betreffende der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann (§ 34 MG NW).
Prüfungs- oder Beurteilung der Daten nicht nötig ....
Aufgrund meiner Kontakte zum Datenschutz der Stadt Mannheim stellt sich heraus das diese ihre Hände in Unschuld waschen "dürfen" und müssen.
Ausführung: weiße Tafelseife (170 g) in schwarzer Dose
Design: Ottmar Hörl, 1997
Foto: Rainer Schmidt
zu Beziehen: hier.
Hier ist zu entnehmen: "
Eine Prüfung- oder Beurteilungsbefugnis hinsichtlich der Frage, ob die zu übermittelnden Daten für den Zweck der Beitragsverwaltung erforderlich sind, kommt der Stadt Mannheim nicht zu."
Fazit: Der Beitragsservice darf Daten abfragen und sind nur sich selbst Rechenschaft schuldig.
Nachdem ich festgestellt habe das der Versuch dies mit dem Datenschutz des Beitragsservice zu klären mehr als aussichtslos ist hier der Versuch dies mit dem Städtischen zu Regeln.
Nach dem vielen unglücklichen versuchen die Sachlage mit dem Datenschutzbeauftragten stand es nun an das Thema mit dessem Vorgesetzten zu erörtern.
Als Laie dache ich, das wäre dann wohl der der Bundes Datenschutz Beauftragte.
Nach diversen Telefonaten mit dem Landes- sowie dem Datenschutzbeauftragten hat sich herausgestellt das der Datenschutzbeauftragte des ÖR und des BS
der Intendant des Öffentlich Rechtlichen ist ......
Dies heißt wohl faktisch .... Beschweren Sinnlos .... soweit zum Rechtsstaat ...
Aber wir sind noch nicht fertig! Die Daten wurden ja auch irgendwo abgeholt, in diesem Fall aus Mannheim.
Nun mal mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Mannheim reden.
Hier stellt sich die Frage ob die Stadt die Daten hätten nicht blocken müssen wenn diese nicht die Beitragspflicht nachweisen kann.
Der Gedanke hierzu ist das man vor der Übermittlung hätte aufgrund der fehlenden Wohnungsinformation das diese nicht dem RBStV entspricht und daher nicht verarbeitet werden dürfen.
Wir arbeiten dran .....