Montag, 27. April 2015
Ich will meinen Datenschutz - Abberufung des Datenschutzbeauftragten.
Da am Wochende die Frist für den Beitragsservice abläuft meine Daten zu löschen und mich darüber zu Informieren habe ich angefangen mich mit dem Thema Abberufung des Datenschutzbeauftragten zu Beschäftigen.

Für alle die im selben Feld unterwegs sind hier ein warscheinlich guter Einstieg:
Wann kann die Aufsichtsbehörde die Abberufung des Datenschutzbeauftragten verlangen?



Gutachten Rundfunkgebühren - Gebühren, Beitrage oder Steuer,
Das Gutachten setzt sehr aussgiebig mit der Frage aus welche Art von Einnahmen sind die GEZ / BS / ÖR Gebühren eingentlich und was hat dies für Auswirkungen.

Sehr lesenswert.


Edit: Dies ist nicht zwingend ein Lichtblick, da die Gerichte dies in der Regel anderst sehen. Siehe diese Seite



Endlich auf Stand
So .... es ist geschaft alle Schreiben sind hier veröffentlich. Nartürlich werden aktuelle Schreiben entsprechend Zeitnah eingepflegt. Ebenso alles was ich für wichtig oder lesenswert zum Thema Beitragsservice finde.



Ich will meinen Datenschutz - Androhung Strafanzeige
Da wir nun mit den Themen meiner Frau (aktuelle Gebühren) auf den laufenden sind, kann ich mich nun um meinen Datenschutz kümmern. Trotz mehrfacher Aufforderung meine Daten zu löschen, da diese nach RBStV §9 in dieser Form nicht verarbeitet werden dürfen, habe ich keinen Vollzug dessen gemeldet bekommen.

Daher die Androhung einer Anzeige bei zuständigen Staatsanwaltschaft weger Verstoß gegen eben jenen Paragraphen. Ebenso werde ich nach §4g, §4f eine Beschwerde gegen die Berufung des Datenschutzbeauftragten einreichen. Hier muss ich noch prüfen wie dies geht. Hintergrund hierbei ist das dieser trotz mehrfacher Auforderung zur Löschung mit Vorsatz gegen den Datenschutz verstösst in dem er diese nicht verfolgt. Daher ist er nicht, wie gefordert, entsprechend Qalifiziert und / oder neutral.




Nachtrag: Beschluss VG Mannheim / Festsetzungsbescheid
Hier noch ein Nachtrag der uns die Tage erreicht hat. Dieser ist als direkte Antwort auf den Wiederspruch des Festsetzungsbescheid zu sehen. Ebenso steht dieser im Kontext des Vollstreckungsverfahren. Hat keinen Sittlichen Nährwert, da der Beschluss des Vollstreckungsgericht Mannheim steht.

Hier kann aber die Argumentation des Beitragsservice nachgelesen werden der gegenüber dem Gericht eingericht wurde.




Ich will meine Beiträge! (Androhung Mahnbescheid)
Nachdem wir nun mit amtlichen Beschluss festgestellt haben das der Beitragservice NICHT, in der form wie er es tut, Gebühren einzuziehen oder Vollstreckungsmassnahmen einzusetzten kommt nun zwangsläufig die Rückforderung.



Anmerkung: Bis Heute gab es keine Rückmeldung, daher werde ich die Tage den Mahnbescheid erstellen und abschicken.



Und wieder ein Wiederspruch, diesmal der Festsetzungsbescheid
Damit es uns nicht langweilig wird, erneut ein Wiederspruch gegen den Bescheid. Die Richtung des Schreiben ist analog zum Vollstreckungsgericht. Der Beitragsservice hat keine Ansprüche gegen uns, dies ist dem SWR vorbehalten. Das Schreiben lässt jedoch nur den Schluss zu das hier der Beitragsservice derjenige ist der Fordert und nicht als Inkassounternehmen auftritt.

Daher wieder ein Formfehler und keine Rechte ;).